Häuser optimal verschenken und vererben (Kopie)

Soll ich mein Haus zu Lebzeiten hergeben – Was man bei einer Hausübertragung wissen sollte

Oft stehen ältere Menschen vor
der schwierigen Frage, ob sie bereits zu Lebzeiten ihren Grundbesitz auf Kinder
oder Enkelkinder übertragen sollen. Eine so weit tragende Entscheidung bedarf
reiflicher Überlegung. Chancen und Risiken einer Hausübertragung müssen
gegeneinander abgewogen werden. Wie kann sich der Übergeber mit einem Wohnrecht
oder Nießbrauch absichern, was geschieht, wenn der Übergeber ins Alten- oder
Pflegeheim muss oder der Übernehmer vor dem Übergeber stirbt, welche Vorbehalte
kann der Übergeber vereinbaren. Fällt eine Schenkungsteuer an und wie hoch sind
die Kosten beim Notar und Grundbuchamt?

Der Vortrag von Notar a.D. Professor Walter Böhringer, Heidenheim,
informiert über die Möglichkeiten der Gestaltung von Hausübergaben an Kinder,
geht auf Fragen des Pflichtteilsrechts weichender Kinder und eine etwaige
Schenkungsteuer ein.

Es besteht Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren. Der Referent
war Notar und lehrt an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Themenpunkte im Einzelnen:

  • Soll ich
    mein Haus zu meinen Lebezeiten übergeben oder ins Erbe gehen lassen? Muss ich
    dann ein Testament machen?
  • Gründe für
    eine Hausübergabe zu Lebzeiten
  • Zeitpunkt
    der Übergabe und Auswahl der Person des Erwerbers
  • Muss der
    Übernehmer einen Übergabepreis zahlen oder Schenkung?
  • Welche
    Absicherung erhält der Übergeber (z.B. Wohnrecht)?
  • Und was bekommen
    die weichenden Kinder?
  • Was
    passiert, wenn der Übergeber ins Pflegeheim muss?
  • Fällt eine
    Schenkungssteuer an und wie hoch sind die Kosten beim Notar und Grundbuchamt