Häuser optimal verschenken und vererben

Soll ich mein Haus zu Lebzeiten hergeben – Was man bei einer Hausübertragung wissen sollte

Oft stehen ältere Menschen vor der schwierigen Frage, ob sie bereits zu Lebzeiten ihren Grundbesitz auf Kinder oder Enkelkinder übertragen sollen. Eine so weit tragende Entscheidung bedarf reiflicher Überlegung. Chancen und Risiken einer Hausübertragung müssen gegeneinander abgewogen werden. Wie kann sich der Übergeber mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch absichern, was geschieht, wenn der Übergeber ins Alten- oder Pflegeheim muss oder der Übernehmer vor dem Übergeber stirbt, welche Vorbehalte kann der Übergeber vereinbaren. Fällt eine Schenkungsteuer an und wie hoch sind die Kosten beim Notar und Grundbuchamt?

Der Vortrag von Notar a.D. Professor Walter Böhringer, Heidenheim, informiert über die Möglichkeiten der Gestaltung von Hausübergaben an Kinder, geht auf Fragen des Pflichtteilsrechts weichender Kinder und eine etwaige Schenkungsteuer ein.

Es besteht Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren. Der Referent war Notar und lehrt an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Themenpunkte im Einzelnen:

  • Soll ich mein Haus zu meinen Lebezeiten übergeben oder ins Erbe gehen lassen? Muss ich dann ein Testament machen?
  • Gründe für eine Hausübergabe zu Lebzeiten
  • Zeitpunkt der Übergabe und Auswahl der Person des Erwerbers
  • Muss der Übernehmer einen Übergabepreis zahlen oder Schenkung?
  • Welche Absicherung erhält der Übergeber (z.B. Wohnrecht)?
  • Und was bekommen die weichenden Kinder?
  • Was passiert, wenn der Übergeber ins Pflegeheim muss?
  • Fällt eine Schenkungssteuer an und wie hoch sind die Kosten beim Notar und Grundbuchamt