Vorsorge für das Alter und den Tod – Vollmachten / Patientenverfügungen / Testament / Erbrecht

am Donnerstag, 25.01. 24, 15:00 – 16:30 Uhr

Mit Vollmachten, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament hat jeder die Möglichkeit, bedarfsgerecht vorzusorgen. Wie kann man Vorsorge für den Lebensabend und den Pflegefall treffen?

Eine Erbschaft antreten ‑ wer würde das nicht gerne tun? Aber nicht immer ist es eine reine Freude. Nicht immer ist klar, wer was bekommt. Jeder sollte deshalb rechtzeitig daran denken, sein Testament zu machen. Die Regeln für ein Testament sind streng. Deshalb Vorsicht bei der Testamentserrichtung.

Was kann man in einem Testament oder Erbvertrag regeln und welche Auswirkungen hat dies auf das Vermögen.

Kann man Kinder enterben und wie hoch ist dann der Pflichtteil?

Wer haftet für die Schulden des Verstorbenen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer.

Der Vortrag gibt Antworten auf diese und andere Fragen.

Der Referent ist Notar a.D. und lehrt als Professor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und beim Deutschen Anwaltsinstitiut.

Es besteht Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren.